Große Unterschiede zwischen Cyberversicherungs-Bedingungen
Michael Liebke | Keine Kommentare23.11.2023
Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?